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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (akGLEICH)


 
 

An jeder österreichischen Universität ist gemäß § 42 Abs 1 UG vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten.


Aufgabe
dieses Kollegialorgans ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane

  • auf Grund des Geschlechts,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Orientierung

entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.


Weiters ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG).

 

 

Wir sind für Sie bzw. für dich da!

Wenden sich Universitätsangehörige an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, wird ihr Anliegen selbstverständlich vertraulich behandelt. Im Fall von Interventionen erfolgen diese ausschließlich im Einvernehmen mit den Betroffenen - alle damit befassten Personen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

 

Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Tina Bahovec (DW 2253),
Vorsitzende des akGLEICH

 

 

Anlaufstelle und Büro des akGLEICH

FA Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz
StudentInnendorf, Haus 9 (Außentreppe), 2. Stock
Mag.a Barbara Niessner - Leiterin (DW 8610)
Silvia Kummer - admin. Assistenz (DW 8609)

T     +43 (0)463 2700  8610 oder 8609
F     +43 (0)463 2700  8691

E     akg.buero@uni-klu.ac.at   oder   gleichbehandlung@uni-klu.ac.at 

Für persönliche Beratungen bitten wir um Terminvereinbarung, insbesondere dann, wenn ein barrierefreier Beratungsraum erforderlich ist.


 



 

Rechtsgrundlagen

für die Tätigkeit des Arbeitskreises finden sich insbesondere

 


 

Hinweise zur Ausschreibung von Stellen oder Funktionen

Das Handbuch "Die Organisation(Kapitel 'Personal') enthält die einzelnen Schritte, die in Ausschreibungsverfahren zu beachten sind (abrufbar im Intranet).

  • Im Frauenförderungsplan (Satzung Teil E/I) sind die für Personalverfahren relevanten Bestimmungen insbesondere unter Teil II, Punkt 5 (§§ 32 bis 39 FFP) angeführt.

    [Achtung insb. bei Fristen - die UG-Änderungen ab BGBl I 81/2009 sind in dieser Version noch nicht berücksichtigt!]

Beachten Sie bitte bereits zu Beginn eines Ausschreibungsverfahrens


Bei Fragen im Zusammenhang mit Personalverfahren wenden Sie sich bitte an das Büro des Arbeitskreises bzw. an die Fachabteilung Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz (siehe oben). 

 


     

 

 

 
 
 
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