An jeder österreichischen Universität ist gemäß § 42 Abs 1 UG vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten.
Aufgabe dieses Kollegialorgans ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane
entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
Weiters ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG).
Wenden sich Universitätsangehörige an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, wird ihr Anliegen selbstverständlich vertraulich behandelt. Im Fall von Interventionen erfolgen diese ausschließlich im Einvernehmen mit den Betroffenen - alle damit befassten Personen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Tina Bahovec (DW 2253),
Vorsitzende des akGLEICH
FA Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz
für die Tätigkeit des Arbeitskreises finden sich insbesondere
Das Handbuch "Die Organisation" (Kapitel 'Personal') enthält die einzelnen Schritte, die in Ausschreibungsverfahren zu beachten sind (abrufbar im Intranet).
Beachten Sie bitte bereits zu Beginn eines Ausschreibungsverfahrens
Bei Fragen im Zusammenhang mit Personalverfahren wenden Sie sich bitte an das Büro des Arbeitskreises bzw. an die Fachabteilung Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz (siehe oben).