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Die Aufgaben des akGLEICH

Die Aufgaben des akGLEICH im Überblick ... 

 
An jeder österreichischen Universität ist gemäß § 42 Abs 1 UG vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten.


Aufgabe dieses Kollegialorgans ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane

  • auf Grund des Geschlechts,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Orientierung

entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.


Weiters ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG).

 


 

!!Der akGLEICH ist jedoch KEIN Entscheidungsorgan, sondern übt begleitende KONTROLLE aus!!

 


 

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (akGLEICH) hat den gesetzlichen Auftrag, Diskriminierungen entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen. 

 

Wir ...

  • Wir beraten alle an der Universität arbeitenden, lehrenden, forschenden, studierenden Personen zu Fragen der Gleichstellung, der Frauenförderung und des Diskriminierungsschutzes.

  • Wir begleiten Personal-Angelegenheiten der Universität, z. B. Ausschreibungs-, Habilitations- oder Berufungsverfahren.

  • Wir begegnen Entscheidungen von Universitätsorganen kritisch. Besteht der begründete Verdacht einer Diskriminierung, kann die Entscheidung eines Universitätsorganes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beeinsprucht werden.

Darüber hinaus versucht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen immer wieder, mittels Stellungnahmen oder in persönlichen Gesprächen mit den leitenden Organen auf eine transparente Personal- und Organisationspolitik hinzuwirken.

 


 

 


   

 
 
 
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