Aufgabe dieses Kollegialorgans ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane
entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
Weiters ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GlBG).
!!Der akGLEICH ist jedoch KEIN Entscheidungsorgan, sondern übt begleitende KONTROLLE aus!!
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (akGLEICH) hat den gesetzlichen Auftrag, Diskriminierungen entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen.
Wir ...
Darüber hinaus versucht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen immer wieder, mittels Stellungnahmen oder in persönlichen Gesprächen mit den leitenden Organen auf eine transparente Personal- und Organisationspolitik hinzuwirken.