Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat folgende Informationsblätter verfasst, die Sie bei der Gestaltung der Ausschreibungstexte und bei Personal-Auswahlverfahren unterstützen sollen (veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 7. März 2012, Beilagen 3 und 4).
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte umgehend an uns, wir beraten Sie gerne!
Beachten Sie bitte bereits zu Beginn eines Ausschreibungsverfahrens
Das Handbuch "Die Organisation" (Kapitel 'Personal') enthält die einzelnen Schritte, die in Ausschreibungsverfahren zu beachten sind (abrufbar im Intranet). Steht für eine Stellenkategorie kein spezielles Verfahren zur Verfügung, so ist das Verfahren gemäß § 107 UG anzuwenden.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Personalverfahren wenden Sie sich bitte an das Büro des Arbeitskreises bzw. an die Fachabteilung Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz.