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Staff Exchange


 

EU PROGRAMM LEBENSLANGES LERNEN ERASMUS 2009/2010

Erasmus Personalmobilität – Staff Training (STT)
im Zeitraum 1. August 2009 bis 30. September 2010

 


Wie arbeitet man in der  Buchhaltung / Bibliothek / ZID / Rechtsabteilung / im Rektorat / Studienabteilung usw.  an der Universität  Genua / Bremen / Koper usw. ?
Das erfahren Sie im Zuge eines Fortbildungsaufenthaltes im  Rahmen der Erasmus Personalmobilität. Sie dient der Fortbildung von administrativem Personal an einer europäischen Partneruniversität.

 

Die Ziele der Mobilität sind:
Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie von praktischen Fähigkeiten, die für die derzeitige Stelle und Ihre berufliche Entwicklung wichtig sind.

 

Wer ist teilnahmeberechtigt?

 

Das allgemeine Personal der AAU Klagenfurt.

 

 

Wie lange soll der Aufenthalt dauern?

 

Die Dauer des Aufenthaltes soll  mindestens 1 Woche (5 Arbeitstage) betragen. Die reinen Anreise- und Abreisetage bleiben unberücksichtigt.

 

 

Was ist vor der Abreise zu tun?

 

Der / die BewerberIn bespricht mit der vorgesetzten Person (AbteilungsleiterIn) sein / ihr Interesse für ein Staff Training und vereinbart den dafür notwendigen Zeitraum.


Der / die BewerberIn  nimmt zu einer ihrem / seinem Arbeitsgebiet verwandten Abteilung an einer Erasmus – Partneruniversität Kontakt auf.


Der / die BewerberIn erarbeitet mit der aufnehmenden Abteilung der gewählten Universität einen Arbeitsplan – „Work Programme“.

 

 

Dieses Formular wird unterschrieben von:

dem / der BewerberIn

dem Vizerektor für Internationale Beziehungen

einem / einer VertreterIn der aufnehmenden Universität.

der / die BewerberIn füllt einen Antrag auf „Dienstreise im Ausland“ aus.

 


 

Was ist nach der Rückkehr zu tun?


Der / die Bewerberin schickt an das Büro für Internationale Beziehungen folgende Dokumente:

• Den Bericht über den erfolgten Aufenthalt

• Den vollständig unterschriebenen Arbeitsplan – „Work Programme“

• Die von der aufnehmenden Hochschule unterfertigte
   Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme

• Das Formular „Vereinbarung Mobilitätszuschuss für die Personalmobilität“ 

• Die ausgefüllte Reiserechnung mit den Originalbelegen.

 

 

Welche Kosten werden refundiert?

 

Hotelkosten in der Höhe von max. EUR 100,00 pro Nacht

Reisekosten – öffentliche Verkehrsmittel. Kann die Anreise nur per Flug erfolgen, ist möglichst ein Billigflug (z.B. Ryan Air) zu buchen.



 

AnsprechpartnerIn:

 

Mag. Marco Messier  (Finanzen, Bericht)
Büro für Internationale Beziehungen
Servicegebäude, 1. Stock – K 1.19
marco.messier@uni-klu.ac.at
Tel: 0463/2700-9236

 

 

 

 

 
 

Formulare Staff Exchange

  Arbeitsplan – Work Programme doc 
  Bericht doc 
  Partneruniversitäten xls 
  Teilnahmebestätigung doc 
  Vereinbarung Mobilitätszuschuss für die Personalmobilität doc 

 
 
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