Bewerbungsfristen:
30. Juni 2010 für das Sommersemester 2011
30. November 2010 für das Wintersemester 2011/2012
Das Joint-Study-Programm beinhaltet bilaterale Abkommen zwischen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU) und Partner-Universitäten in Europa, den USA, in Mittelamerika, Australien, Japan, Südkorea, Russland und Afrika. Die Abkommen sehen generell den Austausch von Studierenden vor.
Bewerbungsformular für das Joint-Study Programm finden Sie hier.
Bewerbungsunterlagen
Verlängerung
Die Dauer des Auslandsaufenthaltes beträgt für Studierende ein Semester. Verlängerungen sind nur bei einzelnen Universitäten und nur nach Rücksprache mit dem/der Koordinator/in an der AAU möglich.
Die Universitäten Soka/Tokio und Kansai Gaidai/Osaka in Japan nehmen bevorzugt Studierende für ein ganzes akademisches Studienjahr auf.
Auswahlprozess und Nominierung
Die Nominierung erfolgt über die AAU Koordinatoren der jeweiligen Partneruniversitäten.
Sonderfall: Bei einem Joint-Study-Semester an der Pacific University Forest Grove/Oregon erhalten Studierende von der Partneruniversität die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt; seitens der AAU wird lediglich ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt.
Auszahlungsmodalitäten:
Nach Erhalt des Zwischenberichts (einen Monat nach Ankunft an der Partneruniversität) wird den Studierenden 80% des Joint-Study-Stipendiums überwiesen; die restlichen 20% gelangen erst nach Abgabe des Endberichts, des Studienerfolgsnachweises und der Aufenthaltsbestätigung der Partneruniversität zur Auszahlung.
Während und nach dem Auslandsaufenthalt:
Studierende müssen innerhalb eines Monats nach Ankunft an der Partneruniversität einen Zwischenbericht mit einer Auflistung der tatsächlich angemeldeten Lehrveranstaltungen (12 Wochenstunden pro Semester) via E-Mail an das BIB senden und innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes einen schriftlichen Abschlussbericht (ca. 2 Seiten) über den Aufenthalt abgeben. Dieser soll einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln und sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen Auskunft geben. Dem Bericht beizuschließen sind folgende Unterlagen:
Wichtig für Stipendienbeihilfenbezieher/innen:
Sprachkurse im Ausland
Für im Ausland mindestens zwei Wochen dauernde Sprachkurse, die unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert werden und zur Vorbereitung auf Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, wird ein Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium und 80% der Kosten des Sprachkurses - höchstens jedoch € 363,36 - gewährt.
Sprachkurse im Inland
Für Sprachkurse, die zur Vorbereitung von Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, gebührt ein Sprachstipendium in der Höhe von 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch € 363,36.
Studienbeihilfenbehörde
http://www.stipendium.at/stbh/index.php
TOEFL® - Test of English as a Foreign Language
Studierende haben die Möglichkeit, den TOEFL® Test ( TOEFL® - Test of English as a Foreign Language) in Villach abzulegen.
TOEFL Details:
Achtung:
Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Basis des Wettbewerbs und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
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USA & Kanada |
EUR 300,-- monatlich
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| Australien |
EUR 300,-- monatlich
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| Japan |
EUR 300,-- monatlich
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| Senegal |
EUR 190,-- monatlich
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| Chile, Nicaragua & Paraguay |
EUR 190,-- monatlich
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Südkorea |
EUR 250,-- monatlich
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| Russland |
EUR 200,-- monatlich
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Ukraine |
EUR 146,-- monatlich
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| Indien |
EUR 190,-- monatlich
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