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Das JOINT-STUDY-Programm beinhaltet bilaterale Abkommen zwischen der Universität Klagenfurt und den Joint-Study-Partneruniversitäten.


 

Bewerbungsfristen:

30. Juni 2010 für das Sommersemester 2011


 

30. November 2010 für das Wintersemester 2011/2012

 

Berichte

 

 

 

Das Joint-Study-Programm beinhaltet bilaterale Abkommen zwischen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU) und Partner-Universitäten in Europa, den USA, in Mittelamerika, Australien, Japan, Südkorea, Russland und Afrika. Die Abkommen sehen generell den Austausch von Studierenden vor.  

Bewerbungsformular für das Joint-Study Programm finden Sie hier.

 

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Studierende müssen sich bei Antritt des Auslandssemesters im zweiten Studienabschnitt befinden, bzw. 90 ECTS Punkte erworben haben.
  • Bakkalaureatsstudierende müssen sich bei Antritt des Joint-Study-Aufenthalts im vierten Semester befinden.
  • In Frage kommen ausschließlich ordentliche Studierende der AAU.
  • Sehr guter bis guter Studienerfolg.
  • TOEFL-Test (sofern von Partneruniversität verlangt).

Bewerbungsunterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (in der jeweiligen Unterrichtssprache der Partneruniversität bzw. in Englisch)
  • Studienerfolgsnachweis
  • Eine Auflistung der studienbezogenen Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität mit der Bestätigung des/der Studienprogrammleiters/in am jeweiligen Institut der AAU.

Verlängerung

Die Dauer des Auslandsaufenthaltes beträgt für Studierende ein Semester. Verlängerungen  sind nur bei einzelnen Universitäten und nur nach Rücksprache mit dem/der Koordinator/in an der AAU möglich.

Die Universitäten Soka/Tokio und Kansai Gaidai/Osaka in Japan nehmen bevorzugt Studierende für ein ganzes akademisches Studienjahr auf.

Auswahlprozess und Nominierung

Die Nominierung erfolgt über die AAU Koordinatoren der jeweiligen Partneruniversitäten.

  • Die Benachrichtigung über den Status ihres Antrages erhalten die Studierenden innerhalb eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
  • Die Studierenden werden an den Partneruniversitäten angemeldet, danach nimmt die Partneruniversität betreffend der Formalitäten direkt Kontakt mit den Studierenden auf.

 

Programmleistungen:

  • Erlass der Studiengebühren an den Partneruniversitäten sowie an der AAU (der ÖH-Beitrag von € 15,86 sollte jedoch unbedingt VOR Abreise eingezahlt werden).
  • Joint-Study-Stipendium des Büros für Internationale Beziehungen (BIB) sowie ein einmaliger Reisekostenzuschuss (€ 300,00 bis € 785,00). Das Stipendium variiert je nach Land und beträgt zwischen € 190,00 bis € 300,00 monatlich.

Sonderfall: Bei einem Joint-Study-Semester an der Pacific University Forest Grove/Oregon erhalten Studierende von der Partneruniversität die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt; seitens der AAU wird lediglich ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt.

Auszahlungsmodalitäten:


Nach Erhalt des Zwischenberichts (einen Monat nach Ankunft an der Partneruniversität) wird den Studierenden 80% des Joint-Study-Stipendiums überwiesen; die restlichen 20% gelangen erst nach Abgabe des Endberichts, des Studienerfolgsnachweises und der Aufenthaltsbestätigung der Partneruniversität zur Auszahlung. 

 

Während und nach dem Auslandsaufenthalt:


Studierende müssen innerhalb eines Monats nach Ankunft an der Partneruniversität einen Zwischenbericht mit einer Auflistung der tatsächlich angemeldeten Lehrveranstaltungen (12 Wochenstunden pro Semester) via E-Mail an das BIB senden und innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes einen schriftlichen Abschlussbericht (ca. 2 Seiten) über den Aufenthalt abgeben. Dieser soll einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln und sowohl über den fachlichen Nutzen, als auch über generelle Erfahrungen Auskunft geben. Dem Bericht beizuschließen sind folgende Unterlagen:

  • Bestätigung über den Aufenthalt an der Gastuniversität (sollte unbedingt auch in der Studienabteilung abgegeben werden)
  • Studienerfolgsnachweis über die abgelegten studienbezogenen 12 Semesterstunden (transcript of records).
  • Abschlussbericht in der jeweiligen Landessprache, bzw. in englischer Sprache.

 

Wichtig für Stipendienbeihilfenbezieher/innen:

Sprachkurse im Ausland

Für im Ausland mindestens zwei Wochen dauernde Sprachkurse, die unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert werden und zur Vorbereitung auf Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, wird ein Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium und 80% der Kosten des Sprachkurses - höchstens jedoch € 363,36 - gewährt.

 

Sprachkurse im Inland

Für Sprachkurse, die zur Vorbereitung von Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, gebührt ein Sprachstipendium in der Höhe von 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch € 363,36.

 

Studienbeihilfenbehörde 

http://www.stipendium.at/stbh/index.php

 

TOEFL® - Test of English as a Foreign Language

Studierende haben die Möglichkeit, den TOEFL® Test ( TOEFL® - Test of English as a Foreign Language) in Villach abzulegen.


TOEFL Details:

http://www.toefl.org/ 

 

Achtung:

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Basis des Wettbewerbs und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

 

STIPENDIENSÄTZE

 

USA & Kanada

EUR 300,-- monatlich


EUR 350,-- Reisekostenzuschuss

Australien

EUR  300,-- monatlich


EUR  785,-- Reisekostenzuschuss

Japan

EUR  300,-- monatlich


EUR  500,-- Reisekostenzschuss

Senegal

EUR  190,-- monatlich


EUR  730,-- Reisekostenzuschuss  

Chile, Nicaragua & Paraguay

EUR 190,-- monatlich


EUR 500,-- Reisekostenzuschuss

Südkorea

EUR 250,-- monatlich


EUR 500,-- Reisekostenzuschuss

Russland

EUR 200,-- monatlich


EUR 300,-- Reisekostenzuschuss

Ukraine 

EUR 146,-- monatlich


EUR 500,-- Reisekostenzuschuss

Indien

EUR 190,-- monatlich


EUR 350,-- Reisekostenzuschuss

 

 

 

 
 
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