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FÖRDERUNGEN VON AUSLANDSAKTIVITÄTEN

  • Partnerschaften betreffen die Partner Universitäten, mit denen die Universität Klagenfurt ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat.
  • Internationale Beziehungen betreffen die Zuschüsse für eine schon vorhandene oder geplante enge Kooperation mit Universitäten, mit denen die Universität Klagenfurt kein Kooperationsabkommen unterzeichnet hat.
  • Antragsberechtigte: - Wissenschaftliches Personal der Universität Klagenfurt - Allgemeine Bedienstete der Universität Klagenfurt Geförderte Aktivitäten: ´
    Anbahnung und Aufrechterhaltung internationaler Forschungskooperationen wie z.B. Planung und Durchführung eines gemeinsamen Forschungsprojektes; Fertigstellung eines publikationsreifen Manuskriptes, das Ergebnis gemeinsamer Arbeiten ist; Austausch von Lehrenden, wenn die Lehre unbezahlt ist.
  • Aktivitäten im Rahmen von Diplomarbeiten, Disserationen und wissenschaftlichen Arbeiten mit besonderem Bezug zur Region der jeweiligen Partneruniversität.
  • Austausch von Studierenden im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit einer Partneruniversität. Nicht gefördert werden: Auslandsaufenthalte und Gastaufenthalte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für eine Vortrags- bzw. Seminartätigkeit ein Honorar erhalten oder einen bezahlten Lehrauftrag wahrnehmen.
  • Besuch von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie z.B. Kongressen, Tagungen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen - diese werden über Reisekostenzuschüsse abgedeckt.
 
 
 
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