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Europäisches System zur Anrechnung,Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS)

 

Was ist ein "Credit System"?

Ein Credit System dient der systematischen Erfassung eines Lernprogramms, indem es dessen einzelnen Bestandteilen Credits zuteilt. Die Festlegung von Credits in den Hochschulsystemen kann sich auf verschiedene Parameter stützen, beispielsweise auf das Arbeitspensum der Studierenden, die Lernergebnisse und die Unterrichtsstunden.

 

Was ist das ECTS?

 Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Basis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen, Ziele, die vorzugsweise in Form vonLernergebnissen und zu erwerbenden Kompetenzen festgelegt sind.

 

Wie hat sich das ECTS entwickelt?

 Das ECTS-System wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des Sokrates-Programms) eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa. Seit einiger Zeit wird es weiterentwickelt zu einem Akkumulierungssystem, das auf institutioneller, regionaler, nationaler und europäischer Ebene realisiert werden soll. Dies stellt eines der zentralen Ziele der Erklärung von Bologna vom Juni 1999 dar.

 

Warum sollte das ECTS eingeführt werden?

 Durch das ECTS-System können alle – einheimischen und ausländischen – Studierenden Studiengänge leichter verstehen und vergleichen. Das System erleichtert die Mobilität und die akademische Anerkennung. Den Universitäten hilft es, ihre Studiengänge zu organisieren und zu überarbeiten. Das ECTS kann für viele Studiengänge und Arten der Wissensvermittlung eingesetzt werden. Es macht die europäische Hochschulbildung für Studierende aus anderen Kontinenten attraktiver.

 

Was sind die Kernpunkte des ECTS?

  • Das ECTS-System basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeit-Studiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein Credit 23-28 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Lernenden im Durch­schnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen.
  • Die Anrechnung ermöglicht auch eine Quantifizierung der Lernergebnisse. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines kurzen oder langen Lernprozesses wissen, verstehen oder leisten können. Die Credits im ECTS-System erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu leistenden Arbeit und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse.
  • Die Zuteilung der ECTS-Credits basiert auf der offiziellen, gesetzlichen Studiendauer des Abschnitts eines Studiengangs. Das gesamte Arbeitspensum, das absolviert werden muss, um nach offiziell drei oder vier Jahren einen ersten akademischen Grad zu erreichen, ergibt 180 oder 240 Credits.
  • Das Arbeitspensum der Studierenden im ECTS-System schließt die Zeit ein, die verwendet wird auf Vorlesungen, Seminare, Selbststudium, Vorbereitung auf und Teilnahme an Prüfungen usw.
  • Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Module, Kurse, Praktika, Abschlussarbeit usw.) und geben das Arbeitspensum für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum wieder, das für ein volles akademisches Jahr/Studienjahr im betreffenden Studiengang zu leisten ist.
  • Die Bewertung der Leistung des/der Studierenden wird durch eine lokal/national vergebene Note dokumentiert. Es ist, insbesondere im Fall des Transfers von Credits, gute Praxis, eine ECTS-Note hinzuzufügen. Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Studierenden nach statistischen Gesichts­punkten. Daher sind statistische Daten über die Leistung der Studierenden Voraussetzung für die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems. Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende Noten:

 

A   beste 10 %

B   nächste 25 %

C   nächste 30 %

D   nächste 25 %

E    nächste 10 %

 

Unterschieden wird auch zwischen den Noten FX und F, die an die erfolglosen Studierenden vergeben werden. FX bedeutet: „Nicht bestanden - es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“, und F bedeutet: „Nicht bestanden - es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“. Die Angabe der Misserfolgsquoten in der Datenabschrift ist nicht obligatorisch.

 

Welche zentralen Unterlagen für das ECTS gibt es?

  • Das/Der reguläre Informationspaket/Studienführer (Information Package/Course Catalogue) der Einrichtung, zu veröffentlichen in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden) im Web und/oder auf Papier in einer oder mehreren Broschüren. Dieses/-r Paket/Führer  muss die Punkte in der Checkliste enthalten, die diesem Dokument beigefügt ist, einschließlich der Informationen für ausländische Gaststudierende.
  • Der Studienvertrag (Learning Agreement) enthält die Aufstellung der zu absolvierenden Kurse, die zwischen dem/der Studierenden und dem zuständigen akademischen Gremium der betreffenden Einrichtung vereinbart werden. Beim Transfer von Credits muss der Studienvertrag zwischen den Studierenden und den beiden betreffenden Einrichtungen vor Abreise der Studierenden geschlossen und bei eventuellen Änderungen sofort aktualisiert werden.
  • Die Datenabschrift (Transcript of Records) dokumentiert die Leistung der Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen Credits sowie die erzielten Noten und möglicher­weise ECTS-Noten. Beim Credittransfer ist die Datenabschrift von der Heimathochschule der entsandten Studierenden vor deren Abreise und von der Gasthochschule der aufgenommenen Studierenden am Ende ihres Studienaufenthalts auszustellen.

 

Wie kann das ECTS-Siegel beantragt werden?

  • Ein ECTS-Siegel wird Einrichtungen gewährt, die das ECTS korrekt in allen Studiengängen, die zum ersten und zweiten akademischen Grad führen, anwenden. Das Siegel hilft der Einrichtung, als transparenter und zuverlässiger Partner in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit an Profil zu gewinnen.
  • Die Kriterien für das ECTS-Siegel sind: Ein entsprechendes/-r Informationspaket/Studienführer (online oder auf Papier in einer oder mehreren Broschüren) in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden), Verwendung von ECTS-Credits, Beispiele von Studienverträgen, Datenabschriften und Nachweisen der akademischen Anerkennung.
  • Ein Antragsformular wurde auf der Website des für Sokrates, Leonardo und Jugend zuständigen Büros für technische Unterstützung (TAO) veröffentlicht (http://www.socleoyouth.be/). Der Antrag kann bis zum 1. November 2003 (und danach jährlich) einge­reicht werden. Das ECTS-Siegel wird für jeweils drei akademische Jahre vergeben. Die Liste der Einrichtungen, die über das Siegel verfügen, wird auf der Europa-Website veröffentlicht.

 

Was ist der Diplomzusatz (Diploma Supplement - DS)?

 Der Diplomzusatz wird einem Hochschuldiplom beigefügt und enthält eine standardisierte Beschreibung von Art, Stufe, Kontext und Status des vom Graduierten erfolgreich abgeschlossenen Studiums. Der Diplomzusatz schafft Transparenz und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung von Befähigungsnachweisen (Diplome, akademische Grade, Zeugnisse usw.).

 

Wo sind weitere Informationen über das ECTS zu finden?

 Weitere Informationen über das ECTS und den Diplomzusatz, einschließlich einer Liste der ECTS/DS-Beraterinnen und Berater und einiger Ratschläge zur Erstellung eines guten Informationspakets/Studienführers, sind auf der Europa-Website der Europäischen Kommission zu finden:
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects_en.html

 

SOKRATES/ERASMUS Studierende müssen nach Beendigung ihres Auslandsaufenthaltes 15 - 30 ECTS-Punkte nachweisen.

 
 
 
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