Für Universitätslehrgänge ist vom Senat ein entscheidungsbefugtes Kollegialorgan gem. § 25 Abs. 8 Z. 3 UG einzusetzen. Dieses Kollegialorgan führt die Bezeichnung "Weiterbildungskommission" und setzt sich im Verhältnis 8:3 aus Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen Personals gem. § 94 Abs. 2 UG und der Studierenden gem. § 94 Abs. 1 Z. 1 UG zusammen. Die Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals sind wie folgt zu bestellen:
Die Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals werden im Fall von Z. 1 vom Senat auf Vorschlag der jeweiligen Dekanin bzw. des jeweiligen Dekans, im Fall von Z. 2 auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors und im Fall von Z. 3 aus seiner Mitte für eine der Funktionsperiode des Senates entsprechende Funktionsperiode ernannt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden werden von den zuständigen Organen nach den Bestimmungen des HSG 1998 entsendet.
Univ.-Prof. Dr. Elke Gruber, KUWI (Vorsitzende)
ao. Univ.-Prof. Dr. Franz Rauch, IFF
ao. Univ.-Prof. Dr. Abdelhamid Bouchachia, TEWI
Univ.-Prof. Dr. Heike Egner, WIWI
ao. Univ.-Prof. Dr. Robert Neumann, M/O/T
PH DI Dr. Wilfried Elmenreich, Senatsmitglied
Univ.-Prof. Dr. Jutta Menschik-Bendele, Senatsmitglied
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Nadvornik, Senatsmitglied (Stv. Vorsitzender)
Cornelia Sattler, Studierende
Stephanie Hiesberger, Studierende
Philipp Schneider, Studierender
Mo. 21. Mai 2012, 9.00 - 12.00 Uhr, Raum wird noch bekannt gegeben