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Weiterbildungskommission

Für Universitätslehrgänge ist vom Senat ein entscheidungsbefugtes Kollegialorgan gem. § 25 Abs. 8 Z. 3 UG einzusetzen. Dieses Kollegialorgan führt die Bezeichnung "Weiterbildungskommission" und setzt sich im Verhältnis 8:3 aus Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen Personals gem. § 94 Abs. 2 UG und der Studierenden gem. § 94 Abs. 1 Z. 1 UG zusammen. Die Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals sind wie folgt zu bestellen:

  1. je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fakultät für Kulturwissenschaften, der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung und der Fakultät für Technische Wissenschaften,
  2. eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus nicht den Fakultäten zugeordneten Organisationseinheiten, die Universitätslehrgänge durchführen, sowie
  3. drei Mitglieder des Senats.

Die Vertreterinnen und Vertreter des wissenschaftlichen Personals werden im Fall von Z. 1 vom Senat auf Vorschlag der jeweiligen Dekanin bzw. des jeweiligen Dekans, im Fall von Z. 2 auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors und im Fall von Z. 3 aus seiner Mitte für eine der Funktionsperiode des Senates entsprechende Funktionsperiode ernannt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden werden von den zuständigen Organen nach den Bestimmungen des HSG 1998 entsendet.

 

 

Mitglieder

Univ.-Prof. Dr. Elke Gruber, KUWI (Vorsitzende)

ao. Univ.-Prof. Dr. Franz Rauch, IFF

ao. Univ.-Prof. Dr. Abdelhamid Bouchachia, TEWI

Univ.-Prof. Dr. Heike Egner, WIWI

ao. Univ.-Prof. Dr. Robert Neumann, M/O/T

PH DI Dr. Wilfried Elmenreich, Senatsmitglied

Univ.-Prof. Dr. Jutta Menschik-Bendele, Senatsmitglied

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Nadvornik, Senatsmitglied (Stv. Vorsitzender)

Cornelia Sattler, Studierende

Stephanie Hiesberger, Studierende

Philipp Schneider, Studierender

 

 

Sitzungstermine

Mo. 21. Mai 2012, 9.00 - 12.00 Uhr, Raum wird noch bekannt gegeben

 
 
 
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