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Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Universitätsinterne Fördereinrichtungen

 

Forschungsrat

 

Förderung von Tagungen

Antragsberechtigt:
alle Mitglieder der Universität Klagenfurt

Anforderung:
Veranstaltungsort ist der Raum Klagenfurt (IFF-Fakultät Wien, Graz)
Tagung der Universität Klagenfurt oder gemeinsam mit einem anderen Rechtsträger (z. B. FWF, OeNB, EU-Kommission)

Tagungskategorien:
A: erstklassige und forschungsorientierte Tagung mit Publikation eines Tagungsbandes

(Förderungsrichtwert € 2.000,- bis € 2.500,-).
B: lokale, kleinere, öffentliche Tagung mit Workshop-Charakter oder ein größerer Workshop; Tagungsband ist keine Voraussetzung (Förderungsrichtwert € 1.000,- bis € 1.800,-).
C: sonstige Veranstaltungen, Festveranstaltungen, Arbeitstreffen (Förderungsrichtwert € 500,- bis € 600,-)

Nähere Informationen: http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/875.htm

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Nationale Fördereinrichtungen

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK)

 

Das BMBWK fördert Tagungen/Symposien/Kongresse.

Formulare hierzu auf der Homepage des bm:bwk 

Kontakt:
VB Gerhard ZENDRON
bm:bwk
Präs.4
Tel.: +43/1/53120 – 7023
Gerhard.Zendron@bmbwk.gv.at

 

Beauftragungen mit der Durchführung internationaler wissenschaftlicher Workshops

Die Durchführung internationaler wissenschaftlicher Workshops kann im Rahmen der Graduiertenförderung unterstützt werden, wenn sie nachweislich der Graduiertenförderung dienen sowie ein inhaltlicher und organisatorischer Bezug zu einem oder mehreren Forschungsprogrammen oder -schwerpunkten der Abteilung Gesellschaftswissenschaften gegeben ist. (das sind derzeit Forschungsprogramm Transdisziplinäres Forschen GSK (TRAFO), New Orientations for Democracy in Europe (NODE), „Frauen in Forschung und Technologie“ (FFORTE), Kulturwissenschaften / Cultural Studies; Gender Studies; Zeitgeschichte).

Der Förderungsbetrag kann erst nach Übersendung einer Gesamtabrechnung der Reise (in EUR) unter Beilage von Originalbelegen als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel überwiesen werden.

Die Antragstellung kann grundsätzlich nur im Vorhinein erfolgen.

Der Entscheidungstermin ist jeweils 2 Wochen nach dem Einreichtermin.

Kontakt:
Dr. Ilse KÖNIG
Leiterin Abt. VI/3
Tel. +43/1/ 53120-6334
e-Mail: ilse.könig@bmbwk.gv.at

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