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Maßnahmen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt betreffend Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten

 


EIN NEUES ALTES THEMA


 


Obschon keine Erfindung der Gegenwart, haben wissenschaftliche Plagiate im Internetzeitalter eine neue Aufmerksamkeit und andere Dimension erreicht. Die Versuchung ist groß, sich durch Copy-and-Paste-Verfahren Texte anzueignen. Andererseits ist das Internet zum wichtigen elektronischen Hilfsmittel sowohl für die Literaturrecherche als auch für die Plagiatsauffindung geworden.


 


Nach § 1a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Klagenfurt sind Studierende und AbsolventInnen zur „guten wissenschaftlichen Praxis“ verpflichtet. [ § 1a Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis: Studierende haben die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Die Einhaltung ist, insbesondere zur Verhinderung von Plagiaten, von der Universität zu überprüfen. Nähere Bestimmungen, insbesondere auch zu den im Falle des Verstoßes gegen diese Regeln einzuleitenden Maßnahmen, erlässt das Rektorat im Einvernehmen mit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor und dem Senat. S a t z u n g  T e i l  B, Seite 1 von 23, Stand: 07.02.2007, Mitteilungsblatt 23. Stück – 2003/2004, zuletzt geändert Mitteilungsblatt 8. Stück – 2006/2007 ]


 


Es entspricht dem akademischen Ethos, sich an die vereinbarten Regeln im respektvollen Umgang mit dem Wissen anderer zu halten und lege artis zu arbeiten. Die Gründe für eine Missachtung dieser Regeln sind von unterschiedlicher Natur aber sie schaden nicht nur der Verursacherin / dem Verursacher sondern auch dem Ansehen der Institution Alpen-Adria-Universität und der gesamten akademischen Berufssparte. Oft sind Unwissen und mangelndes Unrechtsbewusstsein Ursachen für den unkorrekten Umgang mit fremden Quellen. Hier bestehen Möglichkeiten zu einer Behebung von Missständen.


 


Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt hat eine Offensive zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis gestartet. Ein Bündel von Maßnahmen auf mehreren Ebenen soll sowohl rückwirkend Plagiatsvergehen sanktionieren als auch zukunftsweisend Plagiate in universitären Arbeiten verhindern helfen. Für die an ihr vertretenen Wissenschaften hat die Universität Klagenfurt den Begriff Plagiat wie folgt definiert: „Plagiat ist die unrechtmäßige Aneignung von geistigem Eigentum oder  Erkenntnissen anderer und ihre Verwendung zum eigenen Vorteil“ (siehe Beilage 1) und diese Maßnahmen beschlossen:


 


 


  • An der Universität Klagenfurt werden rückwirkend auf fünf Jahre (1.1.2002 bis 31.12. 2006) Dissertationen und Diplomarbeiten mittels elektronischem Plagiatsfinder Docoloc und vergleichenden Leseproben auf eventuelle Plagiatsstellen überprüft.  Mit der strikten und umfassenden Überprüfung auf Plagiate wird mit 1. April 2007 begonnen. Bei nachgewiesenem Plagiat greifen die studienrechtlich vorgesehenen Konsequenzen wie Aufhebung der Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit (§ 74 Abs. 2 UG) und Widerruf des akademischen Grades (§ 89 UG).

 

  • Die eingereichten Arbeiten müssen ab 1. Jänner 2007 neben der gedruckten auch in elektronischer Form abgegeben werden. Genauere Bestimmungen dazu erlässt die Studienrektorin unter Bedachtnahme auf die technische Entwicklung.  

 

  • Der Text für die ehrenwörtliche Erklärung in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten wurde erweitert (siehe Beilage 2). Mit der persönlichen Unterzeichnung verspricht die Verfasserin / der Verfasser die Einhaltung der Erklärung und ist bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft zu ziehen.

 

  • Während des gesamten Studiums wird von den Lehrenden verstärkt Wert auf gutes wissenschaftliches Arbeiten gelegt.

 

  • Das SchreibCenter bietet vermehrt Kurse zur Verbesserung der Schreibkompetenz und wissenschaftlichen Literaturrecherche an. (www.schreibcenter.uni-klu.ac.at)

 

  • Die Universitätsleitung strebt mit strukturellen Verbesserungen eine gute Betreuungsqualität an und legt dabei besonderes Augenmerk auf die Fächer mit hohen Studierendenzahlen.

 

  • Die ÖH Klagenfurt schafft Bewusstsein für korrektes wissenschaftliches Arbeiten bei den Studierenden und integriert die notwendigen Schritte dazu bereits in die Tutorien für Erstsemestrige. Unter anderem wird dabei auf individuelle und kollektive Konsequenzen von Plagiaten hingewiesen sowie das Angebot der Universität (Kurse des Schreibcenters, Literatur in der Bibliothek) zur Vermeidung derselben verstärkt beworben. Neben den Tutorien wird sich eine Informationskampagne auch an Höhersemestrige richten.

 

Neben all diesen Maßnahmen soll eine beständige, breite Diskussion den Sinn für eine gute wissenschaftliche Praxis schärfen. Es ist das erklärte Ziel der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, in Zukunft Plagiate so gering wie möglich zu halten, zum nachhaltigen Nutzen ihrer AbsolventInnen, Studierenden, Lehrenden und Forschenden.

 

Klagenfurt, 1. März 2007

 

O. Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Jutta Menschik-Bendele

Vizerektorin für Forschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

 

Ergänzung vom 14. Jänner 2008

DocoLoc für alle

Seit Jahresbeginn durchlaufen sämtliche Abschlussarbeiten der AAUK den Weg der automatischen Prüfung von Textübereinstimmungen mit dem Programm DocoLoc. Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen werden von der Studienabteilung nur noch bei erfolgter Durchführung eines elektronischen Uploads und in ausgedruckter Version entgegengenommen.

Bei diesem neuen Workflow ergeht automatisch eine Meldung der Ergebnisse der elektronischen  Prüfung an die BetreuerInnen.
Mit diesem Qualitätskontrollsystem kann zumindest ein großer Teil von Plagiatsversuchen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

Nähere Informationen: http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/1765.htm

 

 

BEILAGE 1 Definition Plagiat

BEILAGE 2 Ehrenwörtliche Erklärung

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BEILAGE 1 Definition Plagiat

 

Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt definiert für die an ihr vertretenen Wissenschaften den Begriff Plagiat wie folgt:

 

Plagiat ist die unrechtmäßige Aneignung von geistigem Eigentum oder  Erkenntnissen anderer und ihre Verwendung zum eigenen Vorteil.

 

Die häufigsten Formen des Plagiats in wissenschaftlichen Arbeiten sind:

1)    Die wörtliche Übernahme einer oder mehrerer Textpassagen ohne  entsprechende Quellenangabe (Textplagiat).

2)    Die Wiedergabe bzw. Paraphrasierung eines Gedankengangs, wobei Wörter und der Satzbau des Originals so verändert werden, dass der Ursprung des Gedankens verwischt wird (Ideenplagiat).

3)    Die Übersetzung von Ideen und Textpassagen aus einem fremdsprachigen Werk, wiederum ohne Quellenangabe.

4)    Die Übernahme von Metaphern, Idiomen oder eleganten sprachlichen Schöpfungen ohne Quellenangabe.

5)    Die Verwendung von Zitaten, die man in einem Werk der Sekundärliteratur angetroffen hat, zur Stützung eines eigenen Arguments, wobei zwar die Zitate selbst dokumentiert werden, nicht aber die verwendete Sekundärliteratur (Zitatsplagiat).


 


(Erstellt von Hubert Lengauer und Adi Wimmer in Anlehnung an gängige lexikalische Begriffsbestimmungen im Oktober 2006.)










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BEILAGE 2 Ehrenwörtliche Erklärung

(für Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen)

 

Ehrenwörtliche Erklärung

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende wissenschaftliche Arbeit selbstständig angefertigt und die mit ihr unmittelbar verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle aus gedruckten, ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch Fußnoten bzw. durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet.


Die während des Arbeitsvorganges gewährte Unterstützung einschließlich signifikanter Betreuungshinweise ist vollständig angegeben.





Die wissenschaftliche Arbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden. Diese Arbeit wurde in gedruckter und elektronischer Form abgegeben. Ich bestätige, dass der Inhalt der digitalen Version vollständig mit dem der gedruckten Version übereinstimmt.



 


Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird.


 


(Unterschrift)                                                         (Ort, Datum)


 


 


Ergänzung vom 1. Dezember 2008


CODE OF CONDUCT. Verhaltenscodex für gute wissenschaftliche Praxis


Im Sommer/Herbst 2008 wurde von der AG Plagiat unter Leitung von Vizerektorin Jutta Menschik-Bendele ein "Code of Conduct. Verhaltenskodex der Alpen-Adria-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" ausgearbeitet und im Mitteilungsblatt vom 5. November (3. Stück/Studienjahr 2008/09) veröffentlicht, der unter allen Mitgliedern der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, den wissenschschaftlichen wie den allgemeinen MitarbeiterInnen und den Studierenden, Bewusstsein für die Problematik schafft.


 


 


 


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  CODE OF CONDUCT IN ENGLISCH pdf 

  Code of Conduct - Flyer pdf 

 
 
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