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Mitteilung des Universitätsrates

Unirat enthebt Rektor Mayr seines Amtes

Der Universitätsrat der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU), bestehend aus Arndt Bode, Irene Etzersdorfer, Marianne Kager, Dušan Nečak, Siegfried Spanz, Herta Stockbauer und Friedrich M. Zimmermann, hat in der gestrigen Sitzung das Amtsenthebungsverfahren gegen den bisherigen Rektor Heinrich C. Mayr abgeschlossen.

Dieses Verfahren ist das einzige gesetzlich vorgesehene Instrument des Universitätsrats, um z. B. schwere Pflichtverletzungen oder einen begründeten Vertrauensverlust eines Rektors zu prüfen und ihn deswegen abzuberufen. Die nunmehrige Entscheidung zur Abberufung des Rektors wurde von den anwesenden Mitgliedern des Universitätsrates einstimmig gefasst – wie dies bislang bei allen wesentlichen Beschlüssen rund um das Abberufungsverfahren der Fall gewesen war. Durch die österreichische Gesetzeslage ist es dem Universitätsrat explizit untersagt, die Gründe für die Abberufung zu veröffentlichen, da damit die Amtsverschwiegenheit verletzt werden würde.

Prof. Mayr nach Zustellung des Bescheids nicht mehr Rektor
Der das Abberufungsverfahren abschließende Bescheid wurde der Anwaltskanzlei von Rektor Mayr inzwischen zugestellt. Heinrich C. Mayr ist seit der Zustellung des Bescheids an seine Anwaltskanzlei nicht mehr Rektor der AAU. Gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats der AAU vertritt danach der Vizerektor für Internationale Beziehungen und Lehre, Hubert Lengauer, interimsmäßig den Rektor. Er und die weiteren Vizerektorinnen (Friederike Wall und Sabine Kanduth-Kristen) bleiben bis zum Amtsantritt der auf den Vorschlag der neuen Rektorin oder des neuen Rektors gewählten Vizerektorinnen und Vizerektoren weiter im Amt.

Vertrauen zu stark erschüttert
Den Mitgliedern des Universitätsrates ist die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst. Sie haben mit großer Sorgfalt geprüft, ob andere Möglichkeiten bestehen, ehe sie sich für die Abberufung entschieden haben. Hierbei war ausschlaggebend, dass der Universitätsrat das Abberufungsverfahren einzuleiten hat, wenn er der Ansicht ist, dass gesetzlich bestimmte Abberufungsgründe vorliegen. Der Gesetzgeber hat ihn insoweit zum Hüter der universitätsgesetzlichen Regelungen bestimmt. In Wahrnehmung dieser Aufgabe sind die Ratsmitglieder zu entsprechender Sorgfalt verpflichtet und müssen auch unangenehme Situationen in Kauf nehmen, wenn nach ihrer Beurteilung Abberufungsgründe vorliegen.

Im Rahmen des sorgfältig geführten Ermittlungsverfahrens wurde Heinrich C. Mayr Parteiengehör und Akteneinsicht gewährt, er hat seine Parteienrechte wahrgenommen und eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Auch der Senat hat von seinem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht und zwei Stellungnahmen abgegeben. Es war daraufhin vom Universitätsrat als Behörde der entscheidungsrelevante Sachverhalt festzustellen. Aufgrund des Ermittlungsverfahrens hat der Universitätsrat in einer umfassend begründeten Entscheidung festgestellt, dass die Voraussetzungen einer Abberufung vorliegen. Der Universitätsrat hat daher mit Bescheid die Abberufung ausgesprochen.

Verfahren wurde fair und sachlich geführt
Der Universitätsrat hat sich stets um ein objektives Verfahren bemüht, dessen Korrektheit der zuständige Bundesminister Karlheinz Töchterle als Ergebnis des aufsichtsbehördlichen Verfahrens nach einer ausführlichen, mehrere Wochen dauernden Prüfung ausdrücklich festgestellt hat. Die immer wieder auftretende Kritik an der Verfahrensführung weisen alle Ratsmitglieder daher zurück. Das gesamte Verfahren beruht auf rein sachlichen Grundlagen. Einzelnen Universitätsratsmitgliedern immer wieder unterstellte Ressentiments persönlicher Art gegen Heinrich C. Mayr gibt es nicht. Auch Kritik an der starken Rolle des Universitätsrats bei der Abberufung des Rektors sowie daran, dass der Senat nicht in die endgültige Entscheidung eingebunden werden könne, ändert nichts an den gesetzlich verankerten Zuständigkeiten, die der Universitätsrat wahrzunehmen hat.

Nächster Schritt: Ausschreibung des Rektorspostens
Es ist für die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt wichtig, möglichst rasch wieder ein starkes Rektorat zu haben, das sich in Kooperation mit den anderen Universitätsorganen zukunftsweisenden Entscheidungen stellen kann. Der Universitätsrat strebt daher im Sinne der von ihm zu wahrenden Interessen der Universität an, die Stelle des Rektors auf alle Fälle so rasch wie möglich auszuschreiben.

Der Universitätsrat geht gleichwohl davon aus, dass Heinrich C. Mayr den Abberufungsbescheid – wie bereits medial angekündigt – im rechtsstaatlich vorgesehenen Weg beim Verwaltungs- und/oder Verfassungsgerichtshof bekämpfen wird. Falls seiner Beschwerde in diesen Verfahren aufschiebende Wirkung gewährt wird und er daher vorläufig bis zur Entscheidung über seine Rechtsmittel weiterhin Rektor bleiben sollte, wird der Universitätsrat die Zusammenarbeit mit ihm zum Wohle der Universität fortsetzen und den Beginn der Amtszeit des künftigen Rektors mit dem Ablauf der Amtszeit von Heinrich C. Mayr abstimmen. Bei Rektorswahlen ist es schließlich durchaus üblich, dass zwischen der Ausschreibung und dem Amtsantritt des neuen Rektors mehrere Monate liegen. Nicht nachvollziehbar sind daher die medial kolportierten Ankündigungen des Rechtsvertreters von Heinrich C. Mayr, sein Mandant werde versuchen zu verhindern, dass in der Zwischenzeit ein neuer Rektor bestellt wird („Kleine Zeitung“ vom 13.4.2012); dies stünde nach Ansicht des Universitätsrates jedenfalls in krassem Widerspruch zu den Interessen der AAU.

Nach Vorliegen der Bewerbungen wird eine Findungskommission eingerichtet. Diese besteht aus der Vorsitzenden des Universitätsrates und dem Vorsitzenden des Universitätssenats, Oliver Vitouch. Diese hat die Aufgabe, die Bewerbungen auf ihre Korrektheit zu prüfen und mit einem nicht bindenden Dreiervorschlag für die Rektorswahl an den Universitätssenat zu übermitteln. Der Universitätssenat erstellt daraus einen endgültigen Dreiervorschlag an Kandidaten. Daraus wählt der Universitätsrat dann den Rektor.

Universitätsrat blickt positiv in die Zukunft
Der Universitätsrat blickt nun vor allem in die Zukunft. Die universitäre Landschaft in Österreich stellt die AAU vor große nationale und internationale Herausforderungen. Es kann nur mit einer vorbehaltslosen Schwerpunktsetzung auf Forschung und Lehre gelingen, diese zu meistern. Der Universitätsrat unterstützt eine bewusste Konzentration auf diese Kernaufgaben der Universität und bringt dies mit dem Schlagwort „more brains than bricks“ zum Ausdruck.
Im Zuge der Fokussierung der AAU auf Qualität in Forschung und Lehre stimmt den Universitätsrat insbesondere das Ergebnis der Definition von sieben zukünftigen interdisziplinären Forschungsschwerpunkten im Rahmen des Entwicklungsplans positiv. Gemeinsam mit den DekanInnen ist hier ein Programm entstanden, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AAU künftig international angesehene Forschung durchführen können, die auch positive Impulse in der Lehre geben wird.

Der Universitätsrat wird weiterhin sein Bestes geben, um die Universität bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen.