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Senatsbeschluss der AAU: Keine Studienbeiträge ab Wintersemester 2012/13

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag des Rektorats auf Änderung des Studienrechts in der Satzung abgelehnt. Damit werden an der AAU auch im Wintersemester 2012/13 keine Studienbeiträge eingehoben.

Mit großer Mehrheit hat der Senat der AAU in seiner Sitzung vom 9. Mai 2012 die Wiedereinführung von Studienbeiträgen abgelehnt. Der Senat entschied mit einer Mehrheit von 18 Stimmen, 2 Senatsmitglieder stimmten für eine Wiedereinführung, 3 enthielten sich der Stimme. Der Senat begründet sein Abstimmungsergebnis vor allem mit der derzeitigen rechtlichen Unsicherheit.

„Die Entscheidung wurde durch aktuelle Ereignisse dieser Tage, nämlich dem Beschluss der TU Wien gegen Studiengebühren sowie den starken Indizien für eine rasche Befassung und Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wesentlich beeinflusst. Wir können auf das Geld zwar kaum verzichten, der Preis dafür und die negative Signalwirkung erschienen dem Senat aber zu hoch“, berichtet Senatsvorsitzender Oliver Vitouch.

Der Wegfall der Einnahmen durch die Studiengebühren (rund 450.000 Euro) wird das Jahresergebnis für das Jahr 2012 verschlechtern. Die Universitätsleitung wird zwar kurzfristige Sparmaßnahmen einleiten, eine vollständige Kompensation des Einnahmeentgangs wird für die AAU aus eigenen Kräften jedoch kaum möglich sein. Dies besonders deshalb, da durch etwaige Maßnahmen keine Einschränkungen in den Kernaufgaben der Universität, nämlich Forschung und Lehre, erfolgen sollen.