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Studienbeiträge ab dem Sommersemester 2013

Nachdem an der AAU in den vergangenen beiden Semestern keine Studienbeiträge eingehoben wurden, tritt ab dem Sommersemester 2013 wieder eine gesetzlich festgelegte Studienbeitragsregelung in Kraft.

Studienbeitragsregelung

 

Ordentliche Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat werden ab Überschreitung der Regelstudiendauer um mehr als zwei Semester (pro Studienabschnitt) beitragspflichtig. In diesem Fall ist pro Semester ein Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro zu entrichten. Allerdings gibt es einige Erlasstatbestände, die in diesem Fall geltend gemacht werden können (z. B. Berufstätigkeit, Kinderbetreuung, Schwangerschaft).

Drittstaatsangehörige haben einen Studienbeitrag von 726,72 Euro zu entrichten. Ausgenommen sind jene Drittstaatsangehörige, die einen entsprechenden Gleichstellungsgrund (z. B. „EG-Daueraufenthalt“, Personengruppenverordnung, Konventionsflüchtling) nachweisen können.

Außerordentliche Studierende, die den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen belegen, haben unabhängig von der Staatszugehörigkeit pro Semester einen Studienbeitrag von 363,36 Euro zu entrichten.

Weiter Informationen zum Studienbeitrag: www.aau.at/studienbeitrag