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Wissenschaftliche Arbeiten

Procedere gültig ab 14.01.2008 für Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen

Zielsetzung 

 
Das Ansehen unserer Abschlüsse muss im Interesse sowohl der Studierenden als auch der Lehrenden unserer Universität liegen. Daher werden ab WS 07/08 sämtliche wissenschaftlichen Abschlussarbeiten automatisch auf Internetplagiate überprüft.

Das reguläre Vorgehen, das in einem Pilotprojekt in den Studien Psychologie und Angewandte Betriebswirtschaft erprobt wurde, sieht folgende Schritte vor:

 
Thema und Betreuung 

 

Entsprechend dem Curriculum Ihres Studiums treffen Sie die Wahl Ihres Themas in Absprache mit einer – im Normalfall promovierten bzw. habilitierten – Betreuungsperson.

 

Das Thema wird zusammen mit Ihren individuellen Daten und der Unterschrift der Betreuungsperson auf dem Formular eingetragen und in der Studienabteilung abgegeben. Diese leitet es an das Studienrektorat weiter, das den Antrag genehmigt und die Daten erfasst.

 

Ab 4.11.2009 wird die Genehmigung einer Betreuung bzw. eines Themas einer Master- und Diplomarbeit entsprechend einer Richtlinie des Studienrektorats auf zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Betreuerin/den Betreuer erfolgen.

 

Nun erscheint im Studierendenportal ein neuer Abschnitt „wiss. Arbeiten“, der Angaben zu Ihrer genehmigten wissenschaftlichen Arbeit zeigt. Zugleich wird für die Bibliothek Ihr Entlehnmerkmal auf „DiplomandInnen-Status“ gestellt. Der Status Ihres Antrages ist "Genehmigt". Bei Dissertationen müssen beide Gutachter/Gutachterinnen bestellt werden. Als nächstes im Prozess erfolgt die Abgabe Ihrer fertigen Arbeit durch ein Upload.

 
 

Formulare

  Ansuchen um Betreuung einer Diplom- / Masterarbeit pdf 
  Ansuchen um Betreuung einer Dissertation pdf 
  Ansuchen um Bestellung von GutachterInnen pdf 

Formatierung und Upload 

 
Sie verfassen Ihre Arbeit im vereinbarten Kontakt mit Ihrer Betreuungsperson. Die fertige Arbeit laden Sie selbst auf einen zentralen Server. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

Für das Upload konvertieren Sie Ihr Dokument in das PDF Format von Adobe. Wenn Sie Ihre Arbeit in MS Word 2007 schreiben, können Sie direkt in Word eine Konvertierung vornehmen. Wenn Sie Ihre Arbeit in älteren Word Versionen oder anderen Textverarbeitungsprogrammen schreiben, können Sie an den öffentlichen PCs des ZID eine Konvertierung durch Word 2007 oder durch den Adobe Acrobat Writer vornehmen. Nötigenfalls erhalten Sie hierbei technische Unterstützung durch den Zentralen Informatikdienst (ZID Hotline: 0043 (0) 463 2700 9666).

Sobald Ihre Arbeit als .pdf Datei vorliegt, starten Sie im Studierendenportal den Einreichungsvorgang und führen im Abschnitt „wiss. Arbeiten“ folgende Arbeitsschritte aus:

 

1. Geben Sie den endgültigen Titel Ihrer Arbeit im Feld „Titel“ ein.

 

2. Wählen Sie Ihre Arbeitsdatei auf Ihrem Medium (Festplatte, USB-Stick, CD-ROM, DVD…) aus, bestätigen Sie Ihre Auswahl und starten den Upload.

 

3. Nach dem Upload erscheint ein Fenster, in dem Sie die hinauf geladene Datei auf Richtigkeit, Umbrüche,… überprüfen und den Vorgang fortsetzen oder abbrechen können.

 

4. Wenn Sie mit „Arbeit einreichen“ fortsetzen, geben Sie Ihre Zustimmung zum Verfahren und zugleich zur Prüfung durch die Software DocoL©c und bestätigen Sie den Upload als gültige Einreichung. Brechen Sie den Vorgang ab, ist keine Einreichung erfolgt und Sie können den Vorgang mit einem neuen oder geänderten Dokument wiederholen. Ist die Einreichung abgeschlossen, kann diese weder zurückgenommen noch abgeändert werden.


 

Sie haben damit das weitere Verfahren in Gang gesetzt; d.h. Ihre elektronische Arbeit wird archiviert und die Plagiatsprüfung automatisch durchgeführt. Der Status Ihrer Arbeit im Studierendenportal lautet nun: "Eingereicht".

 
 

Online-Veröffentlichung

 

 
 

Die Universität ist bestrebt, dass die wissenschaftlichen Arbeiten online veröffentlicht werden. Wenn Sie an der Online-Veröffentlichung interessiert sind, müssen Sie im Zuge des Uploads eine Einverständniserklärung abgeben.

 
Allgemeines Ausleihverbot (Sperre)  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einreichung in materieller Form

 

 
Im Zuge des Uploads können Sie einen Antrag auf ein allgemeines Ausleihverbot Ihrer wissenschaftlichen Arbeit stellen.
Sie sind berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen.
Dem Antrag ist vom Studienrektor stattzugeben, wenn Sie glaubhaft machen können, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind.
Daher reicht nicht jede zu erwartende Beeinträchtigung aus, es muss sich um eine Beeinträchtigung wichtiger Interessen der genannten Art handeln (zB. Geheimhaltung firmeninterner Informationen).

 

 

 
 

 

Sie haben nun eine Woche Zeit, zwei gebundene Exemplare Ihrer Diplom-, Masterarbeit bzw. vier gebundene Exemplare Ihrer Dissertation mit eingebundenem Titelblatt und eingebundener ehrenwörtlicher Erklärung in der Studienabteilung einzureichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da Sie sonst das Verfahren zur Gänze wiederholen müssen. Zusätzlich ist das Beurteilungsformular in 2-facher Ausfertigung abzugeben.

 

 

 
 

Formulare

  Vorlage für die Gestaltung des Titelblattes pdf 
  Ehrenwörtliche Erklärung pdf 
  Beurteilung der Diplom- / Masterarbeit pdf 
  Für Dissertationen finden Sie die Formulare unter http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/292_462.htm

Plagiatsüberprüfung und Beurteilung 

 
In diesem Stadium brauchen Sie selbst nicht aktiv zu werden. Die Betreuerin / der Betreuer vergibt aufgrund des erstellten Prüfberichtes den Status „Kein Plagiat“ bzw. „Plagiat“, der für Sie im Studierendenportal sichtbar wird. Sofern kein Plagiat vorliegt, verfasst Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer (bei Dissertationen beide GutachterInnen) das Gutachten und übermittelt dieses an die Studienabteilung. 
Beurteilung 

 
Sobald Sie im Studierendenportal den Status „Beurteilt“ erhalten haben, können Sie das Gutachten zu Ihrer Arbeit in der Studienabteilung abholen. 
Anmeldung zur kommissionellen Prüfung/zum Rigorosum 

 
Sobald das/die Gutachten in der Studienabteilung eingelangt ist/sind, können Sie das Ansuchen um Zulassung zur Ablegung der studienabschließenden kommissionellen Prüfung (entfällt bei ABW) stellen. Der Studienprogrammleiter Ihres Studiums stellt nun den Senat für Ihre kommissionelle Prüfung zusammen und koordiniert den Prüfungstermin. Für Rigorosen ersehen Sie nähere Informationen unter folgendem Link: http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/292_462.htm

 

 

 
 

Formulare

  Anmeldung zur 2. Diplomprüfung (KUWI) pdf 
  Anmeldung zur 2. Diplomprüfung (Lehramt) pdf 
  Anmeldung zur 3. Diplomprüfung (Informatik) pdf 
  Anmeldung zur Masterprüfung (Informatik) pdf 
  Anmeldung zur Masterprüfung (Information Technology) pdf 
  Anmeldung zur Masterprüfung (2 Prüfungsgebiete) pdf 
  Anmeldung zur Masterprüfung (3 Prüfungsgebiete) pdf 

Abschluss des Verfahrens 

 

Nach bestandener Prüfung können Sie sich in der Studienabteilung zur Teilnahme an der Akademischen Feier anmelden.

 

 

 
 

Workflow für die wissenschaftlichen Arbeiten

  Workflow pdf 


 
 
 
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