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Im Sommersemester 2012 wird kein Studienbeitrag eingehoben

 
Im Sommersemester 2012 wird den Studierenden kein Studienbeitrag vorgeschrieben.

Es ist also ausschließlich der ÖH-Beitrag in Höhe von € 17,00 zu entrichten.
Bei Universitätslehrgängen ist unabhängig vom ÖH-Beitrag auch der entsprechende Lehrgangsbeitrag zu entrichten.

Anträge auf Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2012 sind daher nicht zu stellen.

Die entsprechenden Erlagscheine werden ab Mitte Jänner zugestellt.

Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Studierende, unabhängig von der Nationalität bzw. von der bereits zurückgelegten Studiendauer.

 

Diese Regelung  wurde vom Rektorat aufgrund der Aufhebung der bisherigen gesetzlichen Regelungen über den Studienbeitrag durch den Verfassungsgerichtshof festgelegt. Details dazu finden Sie hier.


Die Situation für das Wintersemester 2012/13 ist ungeklärt.

 
 
 
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