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Studienzulassung


 
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden die Zulassungsfristen ab dem Wintersemester 2012/13 neu geregelt.


 Das bedeutet für das Wintersemester 2013/2014, dass eine 
 Zulassung für ein Bachelor- oder Lehramtsstudium bis 
 spätestens 5. September 2013 
erfolgen muss!

 Nur in Ausnahmefällen kann eine Zulassung zu diesen Studien  
 auch innerhalb der Nachfrist erfolgen.

 


Die entsprechende UG-Novelle, BGBl. I Nr. 52/2012 können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_52/BGBLA_2012_I_52.pdf 




Lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden Abschnitte durch.

1.  Zulassung zu Bachelor- oder Lehramtsstudien

2.  Zulassung zu Studien mit besonderen Aufnahmeverfahren

3.  Zulassung zu Master-, Doktoratsstudien und Universitätslehrgängen

4.  Durchführung der Studienvoranmeldung für neue Studierende

 

Die Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium muss bis zum Ende der Allgemeinen Zulassungsfrist erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium auch innerhalb der Nachfrist erfolgen.

Diese Regelung gilt auch für höhersemestrige Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/14 ein Bachelor- oder  Lehramtsstudium beginnen wollen.

Wintersemester 2013/14
Allgemeine Zulassungsfrist: 08.07.2013 - 05.09.2013
Nachfrist: 06.09.2013 - 30.11.2013

Sommersemester 2014
Allgemeine Zulassungsfrist: 08.01.2014 - 05.02.2014
Nachfrist: 06.02.2014 - 30.04.2014


 

Nur wenn einer der folgenden gesetzlich festgelegten Ausnahmefälle vorliegt, kann eine Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium auch in der Nachfrist erfolgen:

  • Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der STEOP
    Das Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium gilt als Ausnahmefall, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt.

  • NachmaturantInnen
    Als weiterer Ausnahmefall gilt die Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner.

  • Zivil- und Präsenzdiener/Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
    Ein weiterer Ausnahmefall liegt bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres vor, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde.

  • Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
    Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden.

  • Berufstätigkeit/Praktika
    Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden.

  • Auslandsaufenthalt
    Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können auch innerhalb der Nachfrist zugelassen werden.

Das Vorliegen eines Ausnahmefalles ist unter Verwendung eines entsprechenden Formulares nachzuweisen.

Formular -> Antrag auf Zulassung in der Nachfrist

 

Für folgende Studien ist jeweils ein eigenes Aufnahmeverfahren festgelegt, für das eigene Anmeldefristen und Anmeldemodalitäten gelten.


 
Diese kann sowohl innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist als auch innerhalb der Nachfrist erfolgen.

Ausgenommen davon sind das Masterstudium Psychologie, Masterstudium International Management und das PhD-Doktoratsstudium für die es ein eigenes Aufnahmeverfahren gibt (nähere Hinweise siehe oben). 
Studierende, die bisher noch nie an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt studiert haben, müssen eine Studienvoranmeldung durchführen, bevor eine Einschreibung in der FA Studien- und Prüfungswesen erfolgen kann.

Die Studienvoranmeldung beginnt für das Wintersemester 2013/14
am 1. Juli 2013. Die Voranmeldung zum Studium hat ausschließlich online zu erfolgen.

                          =>  zur Studienvoranmeldung  <=

 
 
 
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