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- Zulassungsbedingungen für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
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Zulassungsbedingungen für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose Für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose gilt die besondere Zulassungsfrist. Sie endet bei Antragstellung für das Wintersemester am 1. September, bei Antragstellung für das Sommersemester am 1. Februar. Die Anträge müssen vor Ende dieser Frist vollständig in der Studienabteilung einlangen.
Von der besonderen Zulassungsfrist ausgenommen sind:
- Staatsangehörige einer Vertragspartei des EU - Beitrittsvertrages oder einer Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
- Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine auf höchstens zwei Semester befristete Zulassung aufgrund von Austauschprogrammen, oder nach Absolvierung eines ausländischen Studiums im Ausmaß einer ersten Diplomprüfung des gewählten Studiums anstreben.
- Ausländische Staatsangehörige, die aufgrund der Personengruppenverordnung den österreichischen Studierenden gleichgestellt sind.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Abschlusszeugnis der höheren Schule mit sämtlichen Gegenständen und Noten)
- Bestätigung über die Erfüllung der studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen einschließlich des Rechts zur unmittelbaren Zulassung zum Studium im Ausstellungsland der Urkunde über die allgemeine Universitätsreife (gilt nicht für EU-Staaten)
- Gegebenenfalls Nachweis über bereits absolvierte Universitätsstudien
- Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
Alle Dokumente sind im Original, versehen mit den für die Verwendung in Österreich erforderlichen Beglaubigungsvermerken, vorzulegen. Den fremdsprachigen Dokumenten sind amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzungen beizuschließen.
Bewerber, die ihre Anträge innerhalb der besonderen Zulassungsfrist vollständig eingebracht haben, erhalten vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist eine bescheidmäßige Erledigung des Rektors.
Die Aufnahme für das gewählte Studium kann nur aufgrund eines positiven Bescheides erfolgen.
→ Formulare und Informationen