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Erlöschen der Zulassung
 
Die Zulassung für eine Studienrichtung erlischt, wenn die oder der Studierende
  • sich von der Studienrichtung abmeldet
  • den Studienbeitrag nicht bis zum Ende der Nachfrist einzahlt
  • die Studienrichtung durch die positive Ablegung der letzten Prüfung abschließt
  • eine der vorgeschriebenen Prüfungen bei der  letzten zulässigen Wiederholung nicht besteht.

Die Abmeldung von einer Studienrichtung kann während des Semesters und auch während der Ferien erfolgen.

Mit dem Antrag auf Abmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Aktuelles Studienblatt
  • Ausweis für Studierende *
  • Entlastungsbestätigung der Universitätsbibliothek  *


* Diese Beilagen sind nicht erforderlich, wenn die Zulassung zu einem anderen Studium an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt bestehen bleibt.
 

 
 
 
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