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Studieneingangs- und Orientierungsphase [STEOP]

 
Ab dem Wintersemester 2011 ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase für Studierende, die ein Bachelor- bzw. ein Lehramtsstudium beginnen  - oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen -, neu geregelt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bachelorstudien Psychologie bzw. Medienkommunikation, da es für diese Studien eigene Aufnahmeverfahren gibt.



Was ist neu?

Sie müssen im Rahmen Ihres Studiums zuerst die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) erfolgreich ablegen, damit Sie berechtigt sind weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Studiums ablegen zu können. Die STEOP besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, die im entsprechenden Curriculum (Studienplan) festgelegt sind und im LV-Verzeichnis (PDF) auf der Studienangebotsseite mit dem Vermerk „STEOP“ angezeigt werden ( https://campus.aau.at/studien/stpliste.jsp?inskribierbar=yes&sem=11W).


Wie kann ich den STEOP-Status einsehen?

Auf der Visitenkarte wird bei allen Studien, für die die neue Regelung anzuwenden ist, der aktuelle STEOP-Status angezeigt.
Wenn Sie die STEOP noch nicht vollständig abgelegt haben, wird der Status „STEOP abzulegen“ angezeigt. Nach vollständiger Ablegung der STEOP ändert sich die Statusanzeige auf „STEOP abgelegt“.
 
Welche Rechte habe ich, solange ich die STEOP noch nicht vollständig abgelegt habe?

Solange Sie die STEOP noch nicht zur Gänze positiv abgelegt haben, können Sie sich zu keiner Prüfung über eine Vorlesung, die nicht Teil der STEOP ist, anmelden. Eine Anmeldung zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Proseminar, Kurs, ...) außerhalb der STEOP ist hingegen möglich, sofern Sie die Anmeldekriterien entsprechend der Prüfungsordnung des entsprechenden Curriculums erfüllen. Sollte eine derartige Lehrveranstaltung vor vollständiger Ablegung der STEOP abgeschlossen werden, kann die Beurteilung (Note) erfasst werden. Diese wird aber erst mit dem Datum der vollständigen STEOP-Ablegung gültig.

Es wird jedenfalls eindringlich empfohlen, dass Sie zuerst die Lehrveranstaltungen der STEOP ablegen, damit es zu keinen Verzögerungen für das weitere Studium kommt.
 
Wie oft kann ich zu einer Prüfung einer STEOP-Lehrveranstaltung antreten?

Prüfungen aus der STEOP sind nur 2 mal wiederholbar. Wenn die letzte mögliche Wiederholung (= 3. Antritt) einer STEOP-Prüfung nicht bestanden wird, erlischt die Zulassung zu dem entsprechenden Studium (Sperre vom Studium). Diese Sperre wirkt allerdings nur universitätsintern. Die Aufnahme desselben Studiums an einer anderen österreichischen Universität wäre in diesem Fall nicht ausgeschlossen.


Was muss ich tun, wenn ich die STEOP erfolgreich abgelegt habe?

Wenn Sie alle vorgesehenen STEOP-Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, wird der STEOP-Status automatisch auf "STEOP abgelegt" gesetzt. Diesen Status können Sie auf Ihrer Visitenkarte einsehen.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich dann zu allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen des entsprechenden Studiums anmelden, sofern Sie die konkreten Anmeldekriterien laut Curriculum erfüllen.
Wenn Sie Prüfungen aus einem anderen Studium für die STEOP in dem belegten Studium anerkannt bekommen haben, kontaktieren Sie bitte die Studienabteilung (studienabteilung@aau.at), sofern der STEOP-Status nicht automatisch aktualisiert wird.
 
Ein Antrag auf Anerkennung einer Prüfung ist wenn für das entsprechende Studium ein elektronisches Prüfungsbuch (ePB) zur Verfügung steht, über das ePB, und im anderen Falle über folgendes Formular zu stellen:
http://www.uni-klu.ac.at/studabt/downloads/antrag_anerkennung.pdf


Gibt es Ausnahmen?

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bachelorstudien Psychologie bzw. Medienkommunikation, da es für diese Studien eigene Aufnahmeverfahren gibt.

Ausgenommen von der STEOP-Verpflichtung sind weiters Studierende, die das betroffene Studium als incoming Studierende im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes belegen.

Außerdem sind Studierende ausgenommen, die aus einem Diplomstudium, im Rahmen dessen die 1. Diplomprüfung bereits abgelegt wurde, in das fachgleiche Bachelorstudium wechseln. (zB.: Wenn Sie im Studienzweig „Angewandte Betriebswirtschaft“ (L 158) bereits den 1. Studienabschnitt absolviert haben und jetzt in das Bachelorstudium „Angewandte Betriebswirtschaft“ (L 033 518) wechseln, gilt die STEOP für das Bachelorstudium „Angewandte Betriebswirtschaft“ als erfüllt.).
Falls in einem dieser Fälle der STEOP-Status nicht automatisch auf "STEOP abgelegt" geändert wird, kontaktieren Sie bitte die Studienabteilung (studienabteilung@aau.at).
 
Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen nachlesen?

Die Bestimmungen zur STEOP sind in § 66 Universitätsgesetz (UG) geregelt.
http://www.bmwf.gv.at/uploads/tx_contentbox/UG-2002_BGBl.I_Nr._13-2011.pdf
 
 

 

 
 
 
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