Kurzinformation über Gehörlosigkeit
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In 10-20 Jahren gibt es in Österreich zentrale Anlaufstellen für Eltern behinderter Kinder. Nach einer Diagnose finden die Eltern dort nach dem Prinzip des "one stop shops" alle Informationen, Beratung und Dienstleistungen, die sie benötigen. Frühförderung ab dem Säuglingsalter, ein anpassbarer Bildungsplan und Inklusionsmaßnahmen für Kindergarten und Schule werden von dort aus organisiert, betreut und evaluiert. Es stehen alle nötigen Ressourcen (Finanzen, kompetente FördererInnen und BeraterInnen, Begleitforschung, Fördermaterialien) zur Verfügung, welche jeweils auf die individuellen Bedürfnisse behinderter Kinder und eine intensive Zusammenarbeit mit Eltern und inklusiven Bildungseinrichtungen abgestimmt werden.
Die Abteilung "Hörbehinderung" (Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit) ist mit auf diesen Bereich spezialisierten Personen, insbesondere auch mit schwerhörigen und gehörlosen ExpertInnen besetzt, welche den Eltern alle Förder- bzw. Entwicklungsvarianten vorstellen und Entscheidungshilfen geben. Besonderes Augenmerk wird auf eine altersgemäße Sprachentwicklung gelegt, das zentrale Problem bei einer Hörbehinderung, welches auch die kognitive Entwicklung negativ beeinflussen kann. Die Unterstützung von Inklusion geht bis zu persönlichen Sprach- bzw. KommunikationsassistentInnen, welche diese altersgemäße Sprachentwicklung als ihr Arbeitsziel haben. Inklusion existiert bis in die tertiäre Bildung bzw. in die Erwachsenenbildung.
Das ZGH ist eine Organisationseinheit der Universität Klagenfurt mit Standorten in Klagenfurt, Graz und Wien, welche seit 2013 bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben für die Republik Österreich durchgeführt hat, um die oben genannten Leistungen im Interesse von Inklusion zu entwickeln. Z.B. ist die Österreichische Gebärdensprache vollständig dokumentiert und beschrieben; für alle Altersgruppen stehen ausreichende bilinguale Förder-, Unterrichts- und Studienmaterialien zur Verfügung, ebenso Curricula und Inhalte für die Lehrerbildung. Auch für lautsprachorientierte schwerhörige Menschen stehen wesentlich verbesserte Materialien (z.B. geeignete Visualisierungen) zur Verfügung. Die Methoden der frühen Förderung und Bildung richten sich nach den Erkenntnissen der Spracherwerbsforschung. Die Lehrerbildung berücksichtigt die entsprechenden internationalen Standards ebenfalls; ausreichend viele schwerhörige und gehörlose Personen sind als LehrerInnen tätig.
Das ZGH liefert Beiträge zur Inklusion bilingual bzw. lautsprachlich orientierter hörbehin-derter (gehörloser und schwerhöriger) Menschen in das gesamte Bildungssystem (Frühförderung, Kindergarten, primäres, sekundäres und tertiäres Bildungswesen, Aus-/Fort- und Erwachsenenbildung) und die Gesellschaft durch folgende Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung/Unterricht und Organisation:
In Österreich sind ca. 9.000 Personen (rund ein Promille) der Bevölkerung gehörlos und mindestens zwei Promille schwer hörbehindert. Im medizinischen Sinn spricht man von Gehörlosigkeit, wenn eine Hörbehinderung so gravierend ist, dass gesprochene Sprache nicht mehr verstanden werden kann, nicht einmal mit Hilfe eines Hörgerätes oder anderer technischer Hilfsmittel. Für Hörende sind Gehörlose eindeutig behindert. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der Gehörlosigkeit um einen 'Defekt', der irgendwie 'repariert' werden muss. Gehörlose sehen sich selbst nicht als Behinderte. Sprechen Gehörlose von ihrer Gehörlosigkeit, so beziehen sie sich damit auf ihre Sprache, ihre Vergangenheit und ihre Gemeinschaft (Gehörlosengemeinschaft).
Da Gehörlose Informationen nicht über ihre Ohren wahrnehmen konnten, entwickelten sie visuelle Kommunikationssysteme. Es handelt sich bei Gebärdensprachen nicht um Hilfssysteme, sondern um natürliche Sprachen mit einer eigenen Grammatik. Es gibt nicht nur eine einzige Gebärdensprache, die von allen Gehörlosen verwendet wird, sondern nationale Ausprägungen und sogar Dialekte. Ihr Status ist der von Minderheitensprachen. Gebärdensprachen sind nur in wenigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtlich anerkannt, obwohl es innerhalb der EU ca. 400.000 Gebärdensprachbenützer/innen gibt. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist seit 6. Juli 2005 anerkannt.