Ein abgeschlossenes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium aus den Bereichen Bildungswissenschaften inklusive Lehramt, Kulturwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Technische Wissenschaften und Naturwissenschaften.
In begründeten Einzelfällen können auch Personen in den Universitätslehrgang aufgenommen werden, die nicht über ein abgeschlossenes Studium verfügen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Personen über die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG und über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.